
Das Baurecht ist in den vergangenen 10 Jahren zu einer immer komplexeren Materie gewachsen, nicht zuletzt wegen des harten Ringens zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern in der Bauwirtschaft. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen wichtigen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts sowie des Vergaberechts.
Unser Spektrum reicht von der außer- gerichtlichen Beratung bei Bauverträgen / Bauträgerverträgen über die gerichtliche Ver- tretung (auch in Schiedsgerichtssachen) bis zur umfassenden Begleitung bei größeren Bau- vorhaben – von der Projektentwicklung bis zum Ende der Gewährleistung. Eine Spezialität unserer Kanzlei ist die Beratung von Projektsteuerern.
Wir beraten und vertreten Sie bei Ihren
Bauvorhaben auch gegenüber der öffentlichen
Hand, namentlich im Baugenehmigungsverfahren.
Im Vergaberecht betreuen und begleiten wir
sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer
bei ihren jeweiligen, oft sehr umfangreichen
Pflichten, die diesem Rechtsgebiet eigen sind.
Seite Drucken